Pflegegeld

Von wem und wie wir gepflegt werden wollen, sollen wir selbst entscheiden können. Darum haben wir in Deutschland die Möglichkeit, entweder Hilfe von Pflegediensten, was als Sachleistung gewertet wird, oder aber Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Um das Recht für den Bezug von Pflegegeld zu haben, muss die häusliche Pflege selbst sicher gestellt sein. Diese kann durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen übernommen werden.

Der Betroffene bekommt das Pflegegeld aus der Pflegekasse. Grundsätzlich kann er frei über die Verwendung verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig als Anerkennung an die ihn versorgende und betreuende Person weiter.

Der Bezug von Pflegegeld lässt sich auch mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen kombinieren (sog. Kombileistung). In dem Fall vermindert sich das Pflegegeld entsprechend der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe).

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