Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Nicht nur die eigentliche Pflege, sondern auch alle wichtigen Serviceleistungen wie die Lieferung von Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsmaterial sowie die damit verbundene Abrechnung übernimmt unser Pflegedienst gerne für Sie.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestimmt

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörige wissen nicht, dass sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben – eine Pauschale von monatlich 40 Euro übernimmt sogar die Pflegekasse. Darüber hinausgehende Pflegehilfsmittel müssen unsere Kundinnen und Kunden selbst zahlen.

Habe ich auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Voraussetzung für diese Zusatzleistung ist – gemäß § 40 Absatz 2, Elftes Buch (XI) des Sozialgesetzbuchs (SGB) – der Pflegegrad 1 oder höher. Hier gewährt Ihnen der Gesetzgeber eine Pauschale für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von 40 Euro im Monat, wenn die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird. So profitieren Sie von einer finanziellen Entlastung von bis zu 480 Euro jährlich.

Bitte beachten Sie: Pflegebedürftige in Pflegeheimen haben leider keinen gesetzlichen Anspruch. Die Pflegehilfsmittel sind allein für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht von einem Pflegedienst genutzt werden.

Individuelle, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Desinfektion - Unsere gewissenhaft Arbeitsweise

Viele Unternehmen bieten im Internet sogenannte „Pflegeboxen“, „Pflegehilfsmittelboxen“, „Pflegepakete“ oder „Pflegehilfsmittelpakete“ an, die monatlich je nach Pflegegrad an die Pflegebedürftigen beziehungsweise pflegenden Angehörigen verschickt werden. In der Regel beinhalten diese Pakete immer die gleichen Hilfsmittel.

Hier gehen wir mit unserem Angebot einen Schritt weiter und kontaktieren Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige einmal im Monat, um gemeinsam den tatsächlichen Bedarf festzustellen.

 

Mundschutz tragen - Wir schützen Sie und uns

Zu den regelmäßig benötigten Hilfsmitteln zählen unter anderem:

  • Bettschutzeinlagen (für den einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch)
  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Schutzschürzen (für den einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch)
  • Mundschutze

Sämtliche zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel finden Sie beispielsweise im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen).

Auch finanziell auf der sicheren Seite

Wir liefern – im Rahmen der 40 Euro Pauschale oder auch bei eigener Zuzahlung, unabhängig vom eigenen Pflegegrad – immer nur die Pflegehilfsmittel, die Sie auch wirklich benötigen. Nicht mehr und nicht weniger! Sie erhalten von uns bei jeder monatlichen Lieferung einen Auslieferungsbeleg mit ausgewiesenen Preisen für die einzelnen Pflegehilfsmittel – selbstverständlich erhalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Auch die Preise bestimmen wir nicht willkürlich, sie sind durch den GKV-Spitzenverband genau festgelegt.

Pflegedienst Hessen-Süd kümmert sich um sämtliche Formalitäten

Damit Sie Ihre Pflegehilfsmittel einfach und unkompliziert geliefert bekommen, ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse beziehungsweise Ihrer zuständigen Krankenkasse notwendig.

Wir wissen, dass die Pflege von Angehörigen viel Zeit in Anspruch nimmt und kaum Gelegenheit für den lästigen Papierkram lässt. Daher übernehmen wir für Sie alle Formalitäten und rechnen auch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ihnen entstehen keine Kosten – weder für die gelieferten Produkte, noch für die Lieferung oder für unseren Service!

Pflegekompanie – alles für die Pflege

Frau Vreda Janssen
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64295 Darmstadt

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